Hinweise und Orientierungspunkte für Reviewer*innen

Art, Umfang und Form der Stellungnahmen:

Die  Reviewer*innen  formulieren  ihre  Stellungnahmen als methodisch-theoretische Reflexion des Forschungsgegenstandes, der genutzten Methoden und der erzielten Ergebnisse. Sie reichen sie in einer publikationsreifen Form ein. Dies gilt besonders für positive Stellungnahmen, die veröffentlicht werden sollen. Diese Reflexionen sollen eine Forschungsdiskussion der präsentierten Ergebnisse anstoßen. Für Stellungnahmen, die veröffentlicht werden sollen, wird eine Formatvorlage zur Verfügung gestellt.

Als Orientierung für die Länge des Textes können Sie von ca. 7.000 Zeichen inkl. Leerzeichen ausgehen. Prinzipiell gibt es aber wegen des Charakters einer Kleinpublikation keine Vorgaben zur Länge.

Kriterien für die fachliche Einschätzung: Einige Leitfragen

  • Einbindung in den Forschungsstand: Wie gut ist das Thema in den Forschungsstand eingebunden? Auf welchen Erkenntnissen kann oder sollte es aufbauen?
  • Relevanz des Themas innerhalb der Disziplin: Welche Relevanz besitzt das Thema innerhalb der Disziplin? Welche Desiderate adressiert die Forschungsfrage?
  • Bedeutung der  Forschungsergebnisse  für  das  Forschungsfeld  und  die   daran  beteiligten Disziplinen (Interdisziplinarität/Anschlussfähigkeit): Welche Bedeutung haben die Forschungsergebnisse für das Forschungsfeld und die daran beteiligten Disziplinen? Wie anschlussfähig sind Thema und Forschungsergebnisse für weitere Forschung, ggf. auch in anderen Disziplinen und Bereichen?
  • Originalität der Forschung: In welcher Form bzw. bis zu welchem Grad ist die Forschungsfrage originell und innovativ?
  • Fachliche Schwerpunktsetzung: Welche fachlichen Schwerpunkte werden gesetzt?
  • Methodisches Vorgehen: Wie ist das methodische Vorgehen und welche Methoden wurden gewählt? Welche Risiken bestehen ggf. bei der Bearbeitung? Wie werden/wurden sie adressiert?
  • Umsetzung der Methoden: Wie wurden die Methoden umgesetzt?
  • Plausibilität der Argumente: Wie nachvollziehbar ist der Beitrag gegliedert und strukturiert? Wie plausibel und stringent wird argumentiert?

Die Reviewer*innen haben die folgenden Entscheidungsoptionen:
(1) Beitrag annehmen (= keine oder nur kleinere Überarbeitungen notwendig)
(2) Überarbeitung erforderlich (= größere Überarbeitungen notwendig)
(3) Erneut zur Begutachtung einreichen (= Rückgabe und Empfehlung für Neueinreichung nachumfassender Umgestaltung)
(4) Anderswo erneut einreichen (= keine Veröffentlichung des Artikels möglich)
(5) Beitrag ablehnen (= keine Veröffentlichung des Artikels möglich)

Die Reviewer*innen können eine kommentierte Version des Beitrags wie auch eigenständige Kommentare direkt der Redaktion zurückmelden. Nutzen Sie dazu bitte die Upload-Funktion oder das Textfeld. Diese Rückmeldungen werden der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht.

Die Frist zur Anfertigung der Stellungnahme beträgt 6 Wochen.

Veröffentlichung der Stellungnahme: Auftakt zur Fachdiskussion

Wir bevorzugen und unterstützen Transparenz bei der fachlichen Einschätzung. Für Rückfragen ist Ihre Stellungnahme daher unter Ihrem Namen der*/dem Autor*in zugänglich. Sie können auch mit der*/dem Autor*in direkt kommunizieren, falls gewünscht.

Wir möchten außerdem die erhebliche Arbeit, die in der Begutachtung von Forschungspublikationen steckt, wertschätzen. Daher möchten wir Ihren Namen als Reviewer*in der Publikation nennen sowie Ihre Stellungnahme als Kleinpublikationen mit eigenem DOI im Repositorium veröffentlichen. Sollten Sie eines von beidem oder beides ausdrücklich nicht wünschen, so teilen Sie uns dies bitte direkt bei der Annahme der Begutachtung in schriftlicher Form als Email an die Redaktion (amad-red@hebis.de) mit.

Nach der Annahme des Beitrags und dessen Veröffentlichung im Repositorium wird er auf dem Mittelalterblog durch die Fachcommunities kommentiert und diskutiert. Stellungnahmen, die im Repositorium veröffentlicht wurden, bieten im Optimalfall den Auftakt zu einer produktiven Fachdiskussion, die auf dem Wissenschaftsblog geführt wird. Abgelehnte Beiträge und die zugehörigen Stellungnahmen werden nicht veröffentlicht.